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Große Koalition plant Verbraucherschutz für Internethandel

Verbraucherschutz für Internethandel

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) plant die Große Koalition (aus SPD und CDU) einen Ausbau des Bundeskartellamts zu einer Verbraucherschutzbehörde für den Internethandel. Einen Anlass dafür gibt die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Union und SPD momentan gemeinsam planen.

Verbraucherschutz fürs Internet – lieber spät als nie?

TTIP (kurz für Transatlantic Trade and Investment Partnership) liegt nach den US-Präsidentschaftswahlen zwar zunächst auf Eis, aber einigen Beobachtern dürfte noch in Erinnerung sein, dass die Pläne der USA für dieses Abkommen unter anderem vorsahen, den Verbraucherschutz auf EU-Ebene deutlich zu schwächen. In diesem Sinne kann die Neuigkeit bezüglich des deutschen Internet-Verbraucherschutzes als verspätetes Zeichen für die Stärkung der Rechte deutscher Verbraucher verstanden werden.

Gleichsam mag die Einrichtung dieser spezialisierten Behörde aber auch paradox erscheinen – angesichts jüngster Aussagen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf dem nationalen IT-Gipfel in Saarbrücken, nach denen aktuelle und künftige Datenschutzgesetze nicht zu eng ausgelegt werden sollten. Dies würde die Entfaltung und den Ausbau der IT-Wirtschaft beschneiden. Auf der einen Seite also eine Stärkung des Verbraucherschutzes, auf der anderen Seite jedoch eine Andeutung denkbarer Einschränkungen des Datenschutzes. Unklar sind bisher auch noch die genauen Einsatzgebiete der Internet-Verbraucherschutzbehörde. Wird ihr Fokus eher auf der Maßregelung von internetbasierten Unternehmen liegen, oder auf der Hilfestellung für Informationen oder Beistand suchende Bürger? Angedacht ist in jedem Fall ein Bürgertelefon, über das Auffälligkeiten gemeldet werden können. Das Kartellamt soll insbesondere bei einer Häufung gleichartiger Meldungen eigene Untersuchungen aufnehmen. Die Verantwortlichkeit bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Verbrauchern und Online-Unternehmen bleibt weiterhin bei den entsprechend zuständigen Gerichten. Das umgerüstete Kartellamt behält darüber hinaus selbstständig neue oder geänderte Geschäftsmodelle im Internethandel im Blick und schreitet bei Methoden, die den Statuten des Verbraucherschutzes widersprechen, mit der Formulierung entsprechender Verbote ein.

Neue Behörde soll Strafen verhängen und Gewinne abschöpfen dürfen

Unlauterer Wettbewerb im Internet? Das umgerüstete Bundeskartellamt soll die Befugnis erhalten, die unrechtmäßigen Gewinne entsprechender Unternehmen abzuschöpfen. Es ist darüber hinaus befugt, Weisungen auszusprechen – es formuliert Spielregeln, deren Einhaltung von Online-Händlern gefordert wird. Bei Verstoßen soll die Behörde Geldstrafen verhängen können.
Mit der Gesetzesänderung und Umstrukturierung des Kartellamtes entsteht eine Nachfrage für 50-100 neu zu besetzende Stellen. Aktuell sind etwa 350 Beamte dort beschäftigt.

Grüne und Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßen Neuerungen

Renate Künast (Grüne), die 2001-2005 das Amt der Bundesministerin für Verbraucherschutz innehatte und bereits damals wiederholt eine institutionell gestützte Behörde zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet forderte, zeigt sich erfreut über die schlussendliche Realisierung ihrer Bestrebungen. Zusammen mit ihrer Parteikollegin Katharina Dröge schlägt sie vor, die künftigen Geldeinnahmen des Bundeskartellamts explizit zur Stärkung weiterer Verbraucherschutzbehörden aufzuwenden. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt in einer Pressemeldung, sein Verband freue sich “darüber, dass die zusätzlichen Befugnisse des Bundeskartellamts die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung durch die Verbraucherzentralen sinnvoll ergänzen werden.”

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